Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- SEAT 5N0 121 101 G
- SKODA 5N0 121 101 G
- VAG 5N0 121 101 G
- VW 5N0 121 101 G
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Artikelnummer:
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V10-1790
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crossreference:
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METZGER 2421835, SWAG 30 10 4331, RAPRO R25660, FEBI BILSTEIN 104331, PREXAparts P126407, GATES 05-2964, vika 11211882701, AKRON-MALÒ 17085A
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Gewicht [kg]:
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0,45
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Kühlungsleitung:
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von Verbindungsrohr nach Motorkühler
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V10-1790
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Referenznummer(n) OE:
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5N0 121 101 G, 5N0121101G
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Produkttyp:
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Kühlerschlauch