Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 211 500 11 02
- MERCEDES-BENZ A 211 500 11 02
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Artikelnummer:
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V30-60-1301
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crossreference:
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MAHLE CI 69 000P, AVA QUALITY COOLING MSA4354, KAMOKA 7750054, KRAFT AUTOMOTIVE 1551128, JPN 60C9317-JPN, NISSENS 96785, ABAKUS 054-018-0014, NRF 30502, VALEO 818587, TOPRAN 408 155
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Getriebeart:
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Schalt-/optional Automatikgetriebe
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Gewicht [kg]:
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3,24
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Netzbreite [mm]:
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11
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Netzlänge [mm]:
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650
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Netztiefe [mm]:
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65
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-60-1301
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Referenznummer(n) OE:
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211 500 11 02, 2115001102, A 211 500 11 02, A2115001102
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Produkttyp:
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Ladeluftkühler