Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- AUDI 4Z7 959 455
- AUDI 8D0 959 455 J
- SEAT 8D0 959 455 J
- SKODA 8D0 959 455 J
- VAG 8D0 959 455 J
- VW 8D0 959 455 J
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Artikelnummer:
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V15-01-1838-1
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Außendurchmesser [mm]:
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280
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Betriebsart:
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elektrisch
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crossreference:
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AVA QUALITY COOLING AI7516, NRF 47207, TYC 802-1005, AKS DASIS 488027N, vika 99590124801, TOPRAN 111 439, AIC 50863, PRASCO AD032F004
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elektr. Schaltleistung [W]:
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300
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Gewicht [kg]:
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2,25
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Heizung/Kühlung:
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Einfachlüfter
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V15-01-1838-1
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Referenznummer(n) OE:
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4Z7 959 455, 4Z7959455, 8D0 959 455 J, 8D0959455J
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Produkttyp:
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Lüfter, Motorkühlung
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Spannung [V]:
-
12