Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- SEAT 191 837 402 B
- SKODA 191 837 402 B
- VAG 191 837 402 B
- VW 191 837 402 B
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Artikelnummer:
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V10-0034
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Betriebsart:
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manuell (Handbetätigung)
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crossreference:
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JOHNS 95 34 42-12, ABAKUS 130-053-067, TOPRAN 102 888, AIC 50504, METZGER 2160006, MAXGEAR 28-0149, KRAFT AUTOMOTIVE 8200062, AUTOMEGA 100023810, VAN WEZEL 5813232
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Einbauposition:
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vorne rechts
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Gewicht [kg]:
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1,3
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Modelljahr ab:
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1988
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Referenznummer(n) OEM:
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V10-0034
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Referenznummer(n) OE:
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191 837 402 B, 191837402B
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paarige Artikelnummer:
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V10-0033
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Produkttyp:
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Fensterheber
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Türenanzahl:
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2/4