Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- AUDI 191 837 401
- SEAT 191 837 401
- SKODA 191 837 401
- VAG 191 837 401
- VW 191 837 401
- VW 321837399
- VW 867898571
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Artikelnummer:
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V10-0031
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Betriebsart:
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manuell (Handbetätigung)
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Vergleichsnummern:
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KRAFT AUTOMOTIVE 8200050, AIC 50501, METZGER 2160003, TOPRAN 102 885, JOHNS 95 34 41-11, MAXGEAR 28-0144, AUTOMEGA 100009210, VAN WEZEL 5812231
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Einbauposition:
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vorne links
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Gewicht [kg]:
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0,57
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Modelljahr bis:
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1987
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Referenznummer(n) OEM:
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V10-0031
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Referenznummer(n) OE:
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191 837 401, 191837401, 321837399, 867898571
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paarige Artikelnummer:
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V10-0032
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Produkttyp:
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Fensterheber
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Türenanzahl:
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2/4