Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 901 760 04 28
- MERCEDES-BENZ 9017600000
- MERCEDES-BENZ 9017600328
- MERCEDES-BENZ A 901 760 00 00
- MERCEDES-BENZ A 901 760 04 28
- MERCEDES-BENZ A9017600328
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Artikelnummer:
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V30-2355
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crossreference:
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NTY EZC-VW-193, TOPRAN 119 123, TOPRAN 408 770, METZGER 2312001, TRUCKTEC AUTOMOTIVE 02.53.241, METZGER 2312146
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Einbauposition:
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Fahrzeughecktür
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Gewicht [kg]:
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0,28
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-2355
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Referenznummer(n) OE:
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901 760 04 28, 9017600000, 9017600328, 9017600428, A 901 760 00 00, A 901 760 04 28, A9017600000, A9017600328, A9017600428
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Produkttyp:
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Türfeststeller