Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- AUDI 4M0 823 359 B
- AUDI 4M0823359C
- VAG 4M0 823 359 B
- VAG 4M0823359C
- VW 4M0 823 359 B
- VW 4M0823359C
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Artikelnummer:
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V10-8664
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Ausschubkraft [N]:
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300
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crossreference:
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STABILUS 692411, vika 88231809701, KAMOKA 7091020, MAXGEAR 12-2400, TOPRAN 118 469, STABILUS 561696
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Hub [mm]:
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272,5
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Länge [mm]:
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736,5
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V10-8664
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Referenznummer(n) OE:
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4M0 823 359 B, 4M0823359B, 4M0823359C
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Produkttyp:
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Gasfeder, Motorhaube