Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
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Artikelnummer:
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V46-1164
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crossreference:
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MONROE L25144, TOPRAN 701 964, BORG & BECK BTR5998, FEBI BILSTEIN 180940, SWAG 33 10 2691, OPTIMAL G1-2002, SIDEM 5930, MEYLE 16-16 020 0039/HD, FEBI BILSTEIN 175083, METZGER 54055501, SWAG 33 10 8018, MOOG RE-ES-15489
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Einbauposition:
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Vorderachse links
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Gewicht [kg]:
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0,38
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Gewindeart:
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mit Rechtsgewinde
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Gewindemaß 1:
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14x1,5
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Gewindemaß 2:
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10x1,25
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Länge [mm]:
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212
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V46-1164
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Referenznummer(n) OE:
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48 520 648 1R, 485206481R
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paarige Artikelnummer:
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V46-1163
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Produkttyp:
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Spurstangenkopf