Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- ROVER GSJ 877
- ROVER QJB 100190
- ROVER QJB 100191
- ROVER QJB100191
-
Artikelnummer:
-
V49-9533
-
Vergleichsnummern:
-
KAWE 8500 17118, SIDEM 65634, MONROE L17118, SWAG 22 93 0731, METZGER 54035701, MAPCO 51695, TRISCAN 8500 17118, BORG & BECK BTR4927, FEBI BILSTEIN 30731, MOOG RO-ES-1982
-
Einbauposition:
-
Vorderachse links
-
Gewicht [kg]:
-
0,92
-
Teilehersteller/Anbieter:
-
VAICO
-
Referenznummer(n) OEM:
-
V49-9533
-
Referenznummer(n) OE:
-
GSJ 877, GSJ877, QJB 100190, QJB 100191, QJB100190, QJB100191
-
paarige Artikelnummer:
-
V49-9534
-
Produkttyp:
-
Spurstangenkopf