Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- LAND ROVER BJ32406A10AB
- LAND ROVER LR0 25379
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Artikelnummer:
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V48-0117
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Ausschubkraft [N]:
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480
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Vergleichsnummern:
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TOPRAN 601 023, JAPANPARTS ZSLQ0004, SWAG 23 94 7106, FEBI BILSTEIN 47106, AKRON-MALÒ 127913, MEYLE 53-40 910 0000, STABILUS 764331, JAPANPARTS ZSL0004
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Einbauposition:
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hinten
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Gewicht [kg]:
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0,38
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Hub [mm]:
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186
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Länge [mm]:
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630
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V48-0117
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Referenznummer(n) OE:
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BJ32406A10AB, LR0 25379, LR025379
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Produkttyp:
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Gasfeder, Koffer-/Laderaum