Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 447 460 00 48
- MERCEDES-BENZ 447460004864
- MERCEDES-BENZ A 447 460 00 48
- MERCEDES-BENZ A 447460004864
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Artikelnummer:
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V30-3105
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crossreference:
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MEYLE 016 020 0059/HD, SWAG 10 10 6748, OPTIMAL G1-1580, MONROE L23156, NK 50333102, FEBI BILSTEIN 106748, METZGER 56020301, METZGER 54057901, SIDEM 50740, OCAP 0298844, MOOG ME-ES-15183, TRUCKTEC AUTOMOTIVE 02.37.242, TOPRAN 409 366
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Einbauposition:
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links, Vorderachse
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Gewicht [kg]:
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1
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-3105
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Referenznummer(n) OE:
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447 460 00 48, 4474600048, 447460004864, A 447 460 00 48, A 447460004864, A4474600048, A447460004864
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paarige Artikelnummer:
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V30-3104
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Produkttyp:
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Spurstangenkopf