Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 605 070 14 32
- MERCEDES-BENZ 6050700032
- MERCEDES-BENZ A 605 070 14 32
- MERCEDES-BENZ A6050700032
- MITSUBISHI (SOUEAST) at21155
Verwendungsnummern
- VAV30-1012 - A 605 070 14 32
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Artikelnummer:
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V30-1012
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crossreference:
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GATES MFL1151, TOPRAN 409 905, RAPRO R28552, ORIGINAL IMPERIUM 85108, METZGER 2150121
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Gewicht [kg]:
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0,01
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-1012, VAV30-1012 - A 605 070 14 32, VAV30-1012-A6050701432
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Referenznummer(n) OE:
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605 070 14 32, 6050700032, 6050701432, A 605 070 14 32, A6050700032, A6050701432, at21155
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Produkttyp:
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Kraftstoffleitung