Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 169 240 09 18
- MERCEDES-BENZ A 169 240 09 18
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Artikelnummer:
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V30-9917
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crossreference:
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FEBI BILSTEIN 26778, ORIGINAL IMPERIUM 32183, GSP 530376, OCAP 1226539, MEYLE 014 024 0093, SWAG 10 92 6778, NK 59733034, METZGER 8054214, NTY ZPS-ME-006, AKRON-MALÒ 241932, BORG & BECK BEM4364, MAXGEAR 40-0727, AIC 71545, Metalcaucho 05995
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Einbauposition:
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hinten links
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Gewicht [kg]:
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1,08
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-9917
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Referenznummer(n) OE:
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169 240 09 18, 1692400918, A 169 240 09 18, A1692400918
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Produkttyp:
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Lagerung, Motor