Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- AUDI 4F0 941 509
- SEAT 4F0 941 509
- SKODA 4F0 941 509
- VAG 4F0 941 509
- VW 4F0 941 509
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Artikelnummer:
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V10-73-0351
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crossreference:
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Metalcaucho 48353, METZGER 0916289, Alfa e-Parts AF08266, TOPRAN 116 242
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Gewicht [kg]:
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0,01
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V10-73-0351
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Referenznummer(n) OE:
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4F0 941 509, 4F0941509
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Produkttyp:
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Warnblinkschalter