Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- SEAT 7D0 823 359 A
- SKODA 7D0 823 359 A
- VAG 7D0 823 359 A
- VW 7D0 823 359 A
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Artikelnummer:
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V10-1987
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Ausschubkraft [N]:
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300
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crossreference:
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ESEN SKV 52SKV121, JAPANPARTS ZS09214, ABAKUS 101-00-818, SWAG 30 92 7668, KRAFT AUTOMOTIVE 8500035, DACO Germany SG4249, MEYLE 140 910 0005, OPTIMAL AG-52121, MAXGEAR 12-2156, STABILUS 3658XP, NTY AE-VW-067, JAPANPARTS ZSQ09214, FEBI BILSTEIN 27668
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Einbauposition:
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beidseitig
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Gewicht [kg]:
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0,25
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V10-1987
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Referenznummer(n) OE:
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7D0 823 359 A, 7D0823359A
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Produkttyp:
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Gasfeder, Motorhaube