Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- LAND ROVER RKB000080
- LAND ROVER RKB000150
- LAND ROVER RKB000151
- LAND ROVER RKB500080
- LAND ROVER RKB500080K
- LAND ROVER RKB500082
- LAND ROVER RKB500130
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Ergänzungsartikel/Ergänzende Info 2:
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mit Klammer, mit Steckverbinder
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Artikelnummer:
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V48-50-0003
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crossreference:
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Dunlop Airsuspension 71123, ESEN SKV 58SKV013, Oyodo 40A0025-OYO, AIC 71123, ABAKUS 131-02-114, MAGNETI MARELLI 350470000002
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Einbauposition:
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Hinterachse links, Hinterachse rechts
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Federungsart:
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für Fahrzeuge mit Luftfederung
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V48-50-0003
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Referenznummer(n) OE:
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RKB000080, RKB000150, RKB000151, RKB500080, RKB500080K, RKB500082, RKB500130
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Produkttyp:
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Luftfeder, Fahrwerk