Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- RENAULT 25 29 002 66R
- RENAULT 32 00 507 01R
- RENAULT 60 01 546 149
- RENAULT 77 00 308 821
- RENAULT 82 00 090 307
- RENAULT 82 00 523 539
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Artikelnummer:
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V46-73-0086
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crossreference:
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ERA 662529, METZGER 0916385, ESEN SKV 36SKV709, AIC 54350
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V46-73-0086
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Referenznummer(n) OE:
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25 29 002 66R, 252900266R, 32 00 507 01R, 320050701R, 60 01 546 149, 6001546149, 77 00 308 821, 7700308821, 82 00 090 307, 82 00 523 539, 8200090307, 8200523539
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Produkttyp:
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