Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 271 203 01 64
- MERCEDES-BENZ A 271 203 01 64
- MERCEDES-BENZ A271 203 01 64
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Artikelnummer:
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V30-77-1022
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Betriebsart:
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elektrisch
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crossreference:
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PREXAparts P150152, MAXGEAR 18-1253, at autoteile germany at23682, MEAT & DORIA 9919, PartsTec PTA400-3031, HOFFER 8029919, TRUCKTEC AUTOMOTIVE 02.19.322, GATES EHV122, GK 708013, HEPU TM8013, METZGER 0899084
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-77-1022
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Referenznummer(n) OE:
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271 203 01 64, 2712030164, A 271 203 01 64, A271 203 01 64, A2712030164
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Produkttyp:
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Kühlmittelregelventil